Wir kämpfen für Ihr Recht auf Unterhalt

Neben seelischen Belastungen kann eine Trennung vom Partner mit massiven finanziellen Folgen einhergehen. Hiervon sind oftmals nicht nur die ehemaligen Partner betroffen, sondern vor allem die Kinder, die aus der Beziehung hervorgegangen sind. In welchen Fällen Sie oder Ihre Kinder einen Anspruch auf Unterhalt haben oder wann Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind, ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich.

Als Experte für Familienrecht kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für eine faire und rechtmäßige Unterhaltsregelung.

Wann habe ich Recht auf Unterhalt?

Der Anspruch auf Unterhalt beziehungsweise die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, ergibt sich durch verschiedene Konstellationen. Im Allgemeinen wird Unterhalt immer dann geleistet, wenn für den Lebensbedarf einer anderen Person aufgekommen werden muss.

Kinder erhalten zum Beispiel dann Unterhalt, wenn ein geschiedener Elternteil seinen Beitrag zur Erziehung und Pflege des Kindes nicht leisten kann, weil er nicht mehr im selben Haushalt wohnt. In solch einem Fall steht dem Kind der so genannte „Barunterhalt“, also ein finanzieller Ausgleich zu.

Auch für den Ex-Partner muss in vielen Fällen Unterhalt geleistet werden. Zum Beispiel der sogenannte „nacheheliche Unterhalt“, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt für die Mutter eines nicht ehelichen Kindes. Wenn ein Elternteil getrennt von der Familie lebt, kann es ebenso vorkommen, dass zusätzlich zum Unterhalt für das Kind Unterhalt an den Elternteil gezahlt werden muss.

Punkte, bei denen wir Ihnen diesbezüglich konkret behilflich sein können, sind beispielsweise:

  • Auskunft wegen Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Geschiedenenunterhalt
  • Nichtverheiratete Eltern
  • Elternunterhalt
  • Besondere Unterhaltsverfahren

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Unterhalt auch persönlich behilflich. Rufen Sie uns ganz einfach an und stellen Sie uns Ihre Fragen. Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie zudem unser Kontaktformular für etwaige Anfragen nutzen.