Blog - Scheidung mit Schulden

Scheidung mit Schulden – Wer muss welche Schulden übernehmen?

12. Mai 2025

Eine Scheidung bringt oft nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern wirft auch finanzielle Fragen auf – besonders wenn Schulden im Spiel sind. Viele Betroffene stellen sich die Frage: Wer haftet bei einer Scheidung für gemeinsame bzw. private Schulden – und welche Arten von Schulden gibt es?

Arten von Schulden in der Ehe

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen privaten Schulden und ehelichen Verbindlichkeiten. Private Schulden sind solche, die ein Ehepartner allein aufgenommen hat, z. B. ein Kredit vor der Ehe oder ein eigener Dispokredit. Eheliche Verbindlichkeiten hingegen sind Schulden, die im gemeinsamen Interesse entstanden sind – etwa für den Hausbau, einen gemeinsamen Autokauf oder Konsumkredite zur Haushaltsführung.

Wann gelten Schulden als „eheliche Verbindlichkeiten“?

Schulden gelten als eheliche Verbindlichkeiten, wenn sie der gemeinsamen Lebensführung gedient haben oder gemeinsam aufgenommen wurden. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Vertrag unterschrieben hat – entscheidend ist, ob beide Ehepartner von der Schuld profitiert haben.

Wer haftet nach der Scheidung?

Für gemeinsame Schulden haften in der Regel beide Ehepartner – unabhängig davon, wer sie verursacht hat. Bei privaten Schulden haftet grundsätzlich nur derjenige, der sie aufgenommen hat. Dennoch können im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung individuelle Regelungen getroffen werden.

Unser Angebot für Sie

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