Wechselmodell und Unterhalt

Wechselmodell und Unterhalt: Das sollten getrennte Elternteile wissen

Im Familien- und Unterhaltsrecht wird das Betreuungsmodell rund um das gemeinsame Kind (bzw. die gemeinsamen Kinder), das zwischen getrennten Elternteilen aktuell wird, als Wechselmodell bezeichnet.

Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass sich beide Elternteile in gleichem Umfang um den Nachwuchs kümmern. „Kümmern“ schließt in diesem Zusammenhang auch das Wohnen mit ein.

In gewisser Weise handelt es sich bei dem Wechselmodell um das Gegenteil zum Residenzmodell. Bei letzterem wohnt das Kind der getrennten Eltern ausschließlich bei einem Elternteil und der/die jeweils Andere zahlt Unterhalt, um so seinen/ihren Anteil zur Betreuung zu leisten. Im Alltag spielt hier dann auch noch das Umgangsrecht eine wichtige Rolle.

 

Rechtliche Probleme, die im Zusammenhang mit dem Wechselmodell entstehen können

Die Bestimmungen des Wechselmodells hören sich auf dem Papier sehr schlüssig an, die Realität zeigt jedoch, dass es hier zwischen den getrennten Elternteilen immer wieder zu Diskussionen kommen kann.

Dies gilt vor allem mit Hinblick auf den Unterhalt und dessen Höhe. Hinzu kommt, dass sich mittlerweile auch die Wissenschaft bereits mit dem Wechselmodell auseinandergesetzt hat. Klar: Das Kindeswohl sollte für alle Beteiligten immer im Fokus stehen. Inwieweit es Kindern, deren Eltern sich für das Wechselmodell entschieden haben, in psychologischer Hinsicht besser geht, muss in Zukunft noch herausgefunden werden.

 

Wir beraten Sie umfassend zum Wechselmodell und Ihren Unterhaltsansprüchen

Im Zusammenhang mit dem Wechselmodell ist es wichtig, einige Punkte zu beachten – unter anderem auch deswegen, weil es so wichtig ist, seine Unterhaltsansprüche bestmöglich auszuschöpfen. Rechtsanwaltskanzlei Iris Reifenrath-Rabe, Fachanwältin für Familienrecht, berät Sie umfassend zu diesem Thema und zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

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