Familienrecht: Der Zugewinnausgleich einfach erklärt

Der Zugewinnausgleich im Familienrecht ist ein zentrales Thema für Ehepaare, die sich mit dem Güterstand des Zugewinns auseinandersetzen. Bei einer Scheidung oder dem Tod eines Partners wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs gerecht zwischen den Partnern aufgeteilt.

Dies betrifft nicht nur das gemeinsame Bankguthaben, sondern auch Grundstücke, Wertpapiere und andere Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden.


Doch wie funktioniert der Zugewinnausgleich genau? Grundsätzlich wird zunächst das Anfangsvermögen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung ermittelt. Zum Ende der Ehe wird dann erneut der Wert des Vermögens beider Partner bestimmt. Der Vermögenszuwachs, der sich aus der Differenz ergibt, wird unter beiden Partnern aufgeteilt. Dabei ist es wichtig, alle Vermögenswerte genau zu bewerten – seien es Bankguthaben, Grundstücke, Wertpapiere oder auch Schulden, die während der Ehe aufgenommen wurden.


Es ist essenziell, in solchen Angelegenheiten fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Experten im Bereich Familienrecht stehen Ihnen zur Seite, um den Prozess des Zugewinnausgleichs transparent und fair zu gestalten. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vermögenszuwachs in der Ehe korrekt ermittelt wird und Sie zu Ihrem gerechten Anteil kommen.
Der Zugewinnausgleich mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber mit der richtigen Unterstützung wird der Prozess für Sie verständlich und nachvollziehbar. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte und Interessen im Rahmen des Familienrechts zu wahren.